Transporte - Lohnunternehmen Plogmaker GmbH Selm

Transporte LU Plogmaker Selm

Mit uns fahren Sie richtig!

Wir sind im Besitz einer gültigen Güterkraftverkehrsgenehmigung (GüKG). Alle eingesetzten Fahrer sind im Besitz eines CE-Führerscheines mit der Kennziffer 95.

Die Güterkraftverkehrsgenehmigung ist Voraussetzung, um einen gewerblichen Transport ausführen zu dürfen.

Sollten Sie als Auftraggeber gewerbliche Transporte bei Unternehmen in Auftrag geben, die nicht im Besitz einer gültigen GüKG sind, so können sie als Auftraggeber im Falle einer Kontrolle ebenfalls mit einem hohen Bußgeld bestraft werden.

Auch der Auftraggeber eines GüKG-pflichtigen Transportes, der sich vor Auftragserteilung nicht über das Vorhandensein der entsprechenden GüKG-Erlaubnis seines Auftragnehmers informiert, erhält im Übrigen nach den §§ 7c, 19 GüKG ein Bußgeld.

Herausreden kann sich der Auftraggeber nicht, da die seit Ende 2013 im Internet öffentlich einsehbare Verkehrsunternehmensdatei {www.verkehrsunternehmensdatei.de } volle Transparenz schafft.

Quelle: www.lohnunternehmen.de

Unser Transport Tipp

GüKG-Erlaubnis und CE-Führerschein...  Dieses sollten Sie bei einem Preisvergleich der angefragten Verrechnungssätze unbedingt beachten!